Sicherheit und Chancen in unsicheren Zeiten
Auf ein Wort mit Philipp Layher
Herr Layher, alle sprechen von „AfA“. Was verbirgt sich dahinter?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“, umgangssprachlich sprechen viele von Abschreibung. Dabei geht es darum, wie man die Kosten einer Immobilie steuerlich über die Jahre verteilt ansetzen kann. Grundlage ist § 7 Abs. 5 EStG. Mit dem neuen Wachstumschancengesetz wurde die AfA noch einmal attraktiver gestaltet. Es gibt die lineare und die degressive Variante – beide gelten für Wohnimmobilien.
Was unterscheidet die beiden Abschreibungsarten?
Während die lineare AfA jedes Jahr den gleichen Betrag abschreibt – aktuell 3 % des Gebäudewerts bei Neubauten – startet die degressive AfA mit 5 % im ersten Jahr und wird danach auf Basis des verbleibenden Restwerts berechnet. Das führt zu höheren Abschreibungen in den ersten Jahren, was die Steuerlast senkt und für mehr Liquidität sorgt – ein echter Pluspunkt für Investoren.
Welche konkreten Vorteile hat das für Kapitalanleger?
Dank der höheren Anfangsabschreibung reduziert sich die Steuerlast deutlich. Das bedeutet: mehr Netto vom Brutto und die Möglichkeit, früher erneut zu investieren. Gerade bei Neubauwohnungen wird die Kapitalanlage dadurch besonders attraktiv, denn die neue degressive Abschreibung ist nur für Neubauten ab einer Fertigstellung in 2025 möglich.
Können Sie das an einem Beispiel erklären?
Sehr gern. Bei einer Beispielwohnung mit 399.800 Euro Kaufpreis (abzuschreibender Anteil: 367.279 Euro) ergibt sich nach 5 Jahren mit der degressiven AfA bereits eine Abschreibung von 23 % – bei der linearen nur 15 %. Das bringt einen steuerlichen Vorteil von fast 30.000 Euro. Geht man von einer Eigenkapitalquote von 20 % aus, liegt die Eigenkapitalrendite in diesem Beispiel bei ca. 10,2 % im ersten Jahr – anstelle von 6,6 %.
Wichtig ist also immer: Lassen Sie sich gut beraten. Für viele Kapitalanleger ist das eine echte Chance. Nutzen Sie die Gelegenheit und kommen Sie zum OPEN HOUSE Wochenende am 29. + 30.03.2025.
